AGB


AGB ,Stand 01.05.2024

Nico Keller Fotografie

Emmrstrasse 7

8192 Glattfelden

 

AGB

Nico Keller Fotografie

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Anwendungsbereich
  2. Auftragsproduktionen
  3. Lizenzierung von Fotos
  4. Vergütung
  5. Haftung
  6. Datenschutz
  7. Schlussbestimmung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

3. Lizenzierung von Fotos

  1. Bei der Lizenzierung von Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
  2. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.
  4. Veröffentlichung von nicht Lizensierter Bilder, darunter gehören Bilder mit Wasserlogo und nicht bezahlte Bilder, sind nicht gestattet und wird dem Veröffentlichter zur Rechnung gestellt.

4. Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
  3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet ausser dies wurde vom Fotografen zugestimmt.
  5. Bei Nichtzahlung wird  nach der ersten Mahnung ein Verzugszins von 5% fällig so wie 20.- Mahngebühr fällig. Dies erhöht sich bei erneuten Mahnungen um den selben Betrag. 
  6. Bei nicht beglichenen Rechnungen kann eine Betreibung eingeleitet werden.  

5. Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
  2. Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Fotos keine Rechte Dritter verletzen.

6. Datenschutz

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

7. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Schweiz.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 


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